Antwort von Rolf Geffken
DIE LINKE
• 17.01.2008

(...) meine Antwort zu dieser Zeitung weiter unten) - berichtete aber wieder b e w u s s t nicht. Der Fall, bei dem das Arbeitsverhältnis wegen des Inhalts einer Kandidatenvorstellung gekündigt wurde, ist deshalb so wichtig, weil hier nicht nur eine Diskriminierung wegen politischer Betätigung und einer Meinungsäussserung vorliegt sondern ein Eingriff in einen verfassungsrechtlich relevanten Vorgang: Hier hat sich der Direktkandidat zu einem Landesparlament - wie andere Kandidaten auch - in einem Presseorgan dem Wahlvolk persönlich vorgestellt. Wenn so eine Vorstellung sanktioniert wird, dann wird der Nerv des parlamentarischen Systems getroffen. (...)

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