Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurde am 16. November im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten.
Grundsätzlich ist die Lesbarkeit von Gesetzesentwürfen ein sinnvolles Mittel, um mehr Verständnis und Beteiligung im Gesetzgebungsprozess zu ermöglichen.
"Die Entscheidung über die weitere Nutzung der o. g. Grundstücke ist keine Aufgabe der Bundespolitik. Hier sind die lokalen Akteure aufgefordert, eine gute Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigentumsrechte zu finden."
Gerne können Sie diese und weitere Fragen aus dem Bereich "Inneres", die mich in meiner Rolle als Parlamentarische Staatssekretärin ansprechen, an folgendes Kontaktformular richten:
Ich bitte um Verständnis, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen äußert, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.
Ich bin zuversichtlich und werde mich dafür einsetzen, dass wir in gemeinsamer Anstrengung die notwendigen Mittel für moderne und bedarfsgerechte Liegenschaften der ehrenamtlichen Einsatzkräfte des THW wie das THW Bauprogramm im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren weiter etatisieren können.