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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Raimund L. •

Feuerwehrdienstzulage auch für bereits pensionierte Feuerwehrbeamte?

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter
Nach 48 Berufsjahren, davon 37 Jahre Feuerwehrdienst, bin ich mit 62 Jahren aus dem Dienst ausgeschieden und seit 2 Jahren in Pension. Nachdem wir älteren Feuerwehrbeamten damals (1985-1998) zwischen 65 und 67 Stunden pro Woche gearbeitet haben und dies ab 1999 auf 48 Stunden pro Woche reduziert wurde, sollen wir, die wir eine noch viel höhere Belastung hatten, hier leer ausgehen. Ich fühle mich als Beamter zweiter Klasse, wie viele meiner Kollegen, die bereits im Ruhestand sind. Vielleicht überdenken Sie den Gesetzesentwurf diesbezüglich noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Raimund L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aus dem Bundesinneministerium wie folgt beantworten möchte: Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurde am 16. November im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten.
In den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz ging es um verschiedene Zulagen, so auch fünf Zulagen aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums, zu denen auch die Feuerwehrdienstzulage zählt. Die Abgeordneten konnten sich bei diesen fünf Zulagen jedoch nicht auf die Einbeziehung von Pensionären einigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

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