Das Veröffentlichen von Gesetzesentwürfen mit Synopsen (Vorher/Nachher Vergleichen) ist unter Experten angesehen. Durch Transparenz wird Vertrauen aufgewertet. Was ist Ihre Einschätzung zu dem Thema?
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
herzlichen Dank für Ihre Zeit.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich ist die Lesbarkeit von Gesetzesentwürfen ein sinnvolles Mittel, um mehr Verständnis und Beteiligung im Gesetzgebungsprozess zu ermöglichen. Ferner entspricht das unserem demokratischen Verständnis einer offenen, partizipativen Gesellschaft. Der Vorschlag der Linksfraktion vom Jahr 2021, worin sie verpflichtende Synopsen bei Gesetzesentwürfen vorschlagen, hätte jedoch wenig praktischen Mehrwert.
Das liegt mitunter daran, dass Gesetze und die Rechtssprache für BürgerInnen ohnehin oft schwerverständlich sind. Denn auch eine Synopse könnte beispielsweise nicht erklären, welche Auswirkungen die Ersetzung von „schwerwiegenden“ durch „bedrohlichen“ in § 4 Abs. 3 S. 4 des Infektionsschutzgesetzes nun hat. Andersrum bieten Synopsen bei einfachen Gesetzen wiederum ebenfalls wenig Mehrwert, da sich an der Verständlichkeit nicht viel ändert, wenn das Gesetz ohnehin klar und einfach ist.
Abschließend halte ich es dafür für sinnvoll, Gesetze zum einen so klar und verständlich wie möglich zu formulieren und zum anderen müssen wir komplexere Gesetze besser in der Öffentlichkeitsarbeit kommunizieren. Auch das muss Politik leisten, und das kann in Form von Erklärbeiträgen, Flyern, Austauschformaten, Bürgerdialogen, und Webseiten in leichter Sprache geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter