
(...) bei nichtehelichen Kindern wird leider viel zu selten wie es heute Gott sei Dank möglich ist, ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart. Das alleinige Sorgerecht der Mutter schwächt die Rechte des nichtehelichen Vaters auch beim Umgangsrecht, ein gemeinsames Sorgerecht stärkt sie. Ein gemeinsames Sorgerecht heißt auch eine gemeinsame Sorgepflicht und die kann meines Erachtens nur sinnvoll wahrgenommen werden, wenn sich die Elternteile und das Kind auch häufiger sehen. (...)