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Frage von Dominique S. •

Frage an Renate Schmidt von Dominique S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

in Ihrer Antwort vom 8.2.2008 an Frau Gelhausen schreiben sie:
"Warum Ihr Freund sein Kind nicht öfter sehen darf weiß ich natürlich auch nicht. Da muss er sich direkt beim Jugendamt oder bei Gericht bezüglich des Sorgerechtes für das gemeinsame Kind informieren. Wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben, wird es sicherlich auch Möglichkeiten geben dass er sein Kind deutlich häufiger sieht – auch außerhalb der Wohnung seiner Ex-Freundin."

Frau Schmidt, weshalb sind sie der Ansicht, dass ein Kind mehr Anrecht auf Kontakt zu seinem Vater hat, wenn dieser auch das gemeinsame Sorgerecht hat ?
Weshalb hat nach Ihrer Ansicht dann ein Kind weniger Anrecht auf Kontakt zum Vater, wenn dieser nicht das gemeinsame Sorgerecht hat- der gesetzlich vorgeschriebene Standardfall bei nichtehelichen Kindern ?

Was verstehen Sie unter "häufiger" sehen ?
Welche Kontakthäufigkeit sehen Sie als notwendig an, damit das knapp 1jährige Kind eine langfristige(!) Beziehung zum Vater aufbauen kann und somit nicht zu den 100.000den Trennungshalbwaisen in diesem Land gehören wird ?

Mit freundlichen Grüßen

D.Strauss

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Strauss,

bei nichtehelichen Kindern wird leider viel zu selten wie es heute Gott sei Dank möglich ist, ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart. Das alleinige Sorgerecht der Mutter schwächt die Rechte des nichtehelichen Vaters auch beim Umgangsrecht, ein gemeinsames Sorgerecht stärkt sie. Ein gemeinsames Sorgerecht heißt auch eine gemeinsame Sorgepflicht und die kann meines Erachtens nur sinnvoll wahrgenommen werden, wenn sich die Elternteile und das Kind auch häufiger sehen. Umso mehr Kontakt das Kind zu seinem Vater hat, desto besser ist es meiner Ansicht nach. Ein vernünftiger Kontakt sollte ein regelmäßiger, also ein Alltagskontakt sein. Es richtet sich selbstverständlich nach den persönlichen Umständen der betroffenen Familien und kann sowohl von mehrmals wöchentlich bzw. monatlich bis hin zu längeren Abständen und dafür auch längeren Zeiträumen sinvoll sein.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt