(...) Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, das Gefahrenpotenzial solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels sinnvoll einzuschränken. (...)
Sehr geehrter Herr Müller,
(...) Zu 4: Mit der Änderung des Waffengesetzes ergeben sich keine grundsätzlichen Änderungen der Anforderungen an Dienstwaffenträger was die Aufbewahrung Ihrer Dienstwaffen anbelangt. (...)
(...) im Rahmen der Änderung des Waffengesetzes werden wir die Kontrollen von Aufbewahrungsvorschriften verbessern und auch den vorsätzlichen Verstoß gegen solche Aufbewahrungsvorschriften zu einer Straftat ausgestalten. Es gibt insofern keinen Gegensatz zu der Überlegung, verstärkt auch biometrische Sicherungssysteme bei der Aufbewahrung vorzusehen. (...)
(...) An der Beachtung dieser Aufbewahrungsvorschriften haben auch Schützen und Jäger ein besonders großes Interesse. Die Frage ob es in Zukunft ein Paintballverbot gibt ist offen. Sie hängt ganz entscheidend von der Frage ab, ob durch das gezielte Simulieren des Verletzten und Tötens von Menschen die Hemmschwelle zur bewaffneten Konfliktlösung gesenkt wird. (...)
(...) die Geschoßenergie, die beim Paintballschießen frei wird, übersteigt ganz eindeutig die Grenzwerte, die nach der EU-Spielzeugrichtlinie vorgesehen sind. Diese Spielzeugrichtlinie hatte uns schon daran gehindert, dass Spielen mit Softair-Waffen komplett zu verbieten. (...)