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Frage von Rainer S. •

Frage an Reinhard Grindel von Rainer S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Grindel,

zum WaffG möchte ich einige Fragen an Sie richten:

1.) Angeblich wurde bereits verabredet, das WaffG _nach_ der BT-Wahl nochmals zu verschärfen. Trifft dies zu?

2.) Ist Ihnen bewusst, dass ein einfaches Kombinationsschloss an einem Tresor deutlich sicherer ist, als ein biometrisches Schloss? Fingerabdrücke lassen sich leicht duplizieren (siehe die Verbreitung des Fingerabdruckes von Herrn Schäuble) und egal welchen Standard sie definieren, dürfte es nach der Einführung nur eine Frage der Zeit sein, bis die Tricks soweit ausgereift sind, diesen zu überlisten. Eine unbekannte Kombination schützt jedoch zuverlässig.

3.) Halten Sie es für unnötig, eine im Tresor gelagerte Waffe noch ein weiteres Mal durch einen besonderen Mechanismus gegen unbefugte Nutzung zu sichern? Wenn die Waffe im Tresor ist, hat kein unbefugter Zugriff darauf. Wenn der Besitzer nachlässig ist, würde er den zweiten Mechanismus ebenfalls nicht anwenden. Was soll das also bringen?

4.) Es ist nicht zu bestreiten, dass auch Dienstwaffenträger (Polizisten, Zoll, ...) mit ihren Dienstwaffen Verbrechen oder erweiterte Selbstmorde begehen. Kann ich mich darauf verlassen, dass im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes die gleichen Anforderungen für die Aufbewahrung, wie sie nun für Millionen Sportschützen und Jäger, die nichts mit Winnenden zu tun haben, gelten sollen, auch für die Lagerung der Dienstwaffen zu Hause von Behördenmitarbeitern gelten werden (Eintrag ins Waffenzentralregister, damit die Polizei "vorbereitet" ist, wenn sie zu einem Einsatz dorthin gerufen wird; biometrische Sicherung des Tresors und ggf. zusätzlich noch der Waffe selbst)?
Bitte anworten Sie hier nicht ausweichend, dass es sich beim WaffG um ein dafür nicht zuständiges Rechtsgebiet handelt. Das ist mir klar. Die Länder sitzen aber in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit am Tisch und wer hier ein Mal die Hand hebt, schafft das ganz bestimmt auch an einer anderen Stelle.

mfG

R. Schmitz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schmitz,

Ihre Fragen zur geplanten Änderung des Waffengesetzes beantworte ich wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Mit der Gesetzesänderung eröffnen wir die Möglichkeit, im Rahmen einer Rechtsverordnung, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungssysteme an Waffenschränken mit elektronischen und biometrischen Sicherungssystemen vorzusehen und solche Sicherungen auch für großkalibrige Waffen vorzuschreiben. Das kann nicht im Gesetz geregelt werden. Es kommt dabei auf den Stand der Technik, die allgemeine Verfügbarkeit solcher Sicherheitssysteme und auch die Kosten an, die das verursachen würde. Niemand muss Sorge haben, dass teuere und unausgereifte Systeme vorgeschrieben würden. Insoweit werden auch Ihre Bedenken hinsichtlich der Sicherheit biometrischer Systeme, die ja keineswegs neu sind und verschiedentlich Gegenstand der Fachdiskussionen waren, berücksichtigt.

Zu 3: Die Sicherungssysteme an der Waffe selbst funktionieren automatisch und sind unabhängig von der möglichen Nachlässigkeit eines Besitzers. Insofern kommt es sowohl auf die Sicherung der Waffenschränke, als auch der Waffen selber an.

Zu 4: Mit der Änderung des Waffengesetzes ergeben sich keine grundsätzlichen Änderungen der Anforderungen an Dienstwaffenträger was die Aufbewahrung Ihrer Dienstwaffen anbelangt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB