Frage an Reinhard Grindel von Bryan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grindel,
In der Antwort zu einem Mitbürger schreiben Sie:
"Wir sind uns aber sicher einig, dass das gezielte Schießen auf Menschen in einer militärisch- und polizeiähnlichen Form des Kampfes aus der Bewegung heraus nicht unproblematisch ist."
Ich glaube zu verstehen, dass Sie damit auf das Markieren mit Farbkugeln im Paintball Spiel hinweisen.
Meine Fragen hierzu:
Sehen Sie einen prinzipiellen Unterschied ob auf Menschen "geschossen" oder gestochen wird (letzteres im Fall zB des Fechtens)?
Sind Sie sich dessen bewusst, dass Paintball meist in Gruppen gespielt wird und man von einem "Match" spricht, bei dem "Mitspieler" nach einer "Markierung" "ausscheiden", während man beim Fechten von einem "Kampf" spricht, bei dem der "Gegner" durch "Sudden Death" - (zB nach einem "Hieb" oder einem "Stich") besiegt wird?
Kann es sein, dass der einzige Grund für eine strafrechtlich oder ordnungsrechtlich unterschiedliche Beurteilung von Fechtsport und Paintball darin liegt, dass Paintball eine neue Sportart ist (die die meist älteren Politikern nicht wirklich kennen) während das Fechten schon länger betrieben wird und somit einen "Gewöhnungsbonus" hat?
Besten Dank und mit freundlichen Grüßen,
Bryan Wills.
Sehr geehrter Wills,
Ihre Frage zum Vergleich von Paintball und Fechten ist natürlich absurd und polemisch. Im Kern geht es den Koalitionsfraktionen um etwas völlig anderes. Wir wollen jetzt untersuchen lassen, ob durch die Teilnahme an Laserdrome, Paintball- oder Gotchaspielen, die unserer politischen Auffassung nach die Menschenwürde verletzen und das Töten von Menschen simulieren, die Hemmschwelle zur bewaffneten Konfliktlösung gesenkt wird. Dieses ist die Vorraussetzung für ein mögliches Verbot solcher Spiele. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, das Gefahrenpotenzial solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels sinnvoll einzuschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB