Frage an Reinhard Grindel von Rolf Dieter G. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Herr Grindel,
mich würde ebenfalls die Frage nach Paintball interessieren - würden Sie meine Meinung teilen können, dass dies der geringstmögliche Konsens war, auf den sich die Fraktionen haben einigen können, um an Ende nicht als "Nichthandelnde" dazustehen?
In der Sache ist doch damit nichts bewegt worden...oder?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Dieter Goedeken
Sehr geehrter Herr Goedeken,
die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine umfangreiche Änderung des Waffengesetzes verständigt, die gleichermaßen einen Sicherheitsgewinn bringen und auch die Schützen und Jäger in unserem Land nicht unter Generalverdacht stellen. Es ist uns mit unserem Gesetzentwurf gelungen, vor allen Dingen die Sicherheit der Aufbewahrung von Waffen erheblich zu verbessern. An der Beachtung dieser Aufbewahrungsvorschriften haben auch Schützen und Jäger ein besonders großes Interesse. Die Frage ob es in Zukunft ein Paintballverbot gibt ist offen. Sie hängt ganz entscheidend von der Frage ab, ob durch das gezielte Simulieren des Verletzten und Tötens von Menschen die Hemmschwelle zur bewaffneten Konfliktlösung gesenkt wird. Im Rahmen eines Entschließungsantrages fordern wir nunmehr die Bundesregierung auf, auch durch die Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen, diese Frage zu untersuchen. Sollte sich durch qualifizierte Sachverständige, die der Bundesinnenminister dementsprechend beauftragen wird, herausstellen, dass Paintball, Laserdrome oder Gotchaschießen, ebenso wie das Westernschießen und das IPSC-Schießen geeignet sind, die Gewaltanwendung, gerade unter jüngeren Menschen, zu senken, wird der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB