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Frage von Walter R. •

Frage an Reinhard Grindel von Walter R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,
ich wende mich Betreffs der Diskussion zum Waffenrecht in der BRD an Sie.
Glaubt man den Medien (und den Ausführungen Ihre Koalitionskollegen Hr. Dr. Wiefelspütz), hat sich die Koalition bereits auf eine verbindliche Einführung biometrischer Sicherheitsmassnahmen sowie das Verbot von Tötungssimulationen und gefechtsmässigen Schiessen geeinigt! (Siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,623312,00.html )

Meine Frage wäre nun schlicht: Wieso? Aufgrund welchen Faktors?

Die Tragödie von Winnenden geschah, weil Waffe und Munition für einen unberechtigten frei zugänglich waren. Was sollen daran biometrische Massnahmen ändern? Ich habe meine Abschlussarbeit im IT Bereich über eben jene Massnahmen geschrieben, mit dem Fazit, dass Fingerabdrucksensoren einzig eine Bremse darstellen, aber kein Hinderniss. In meiner mehrjährigen Tätigkeit für einen namenhaften dt. Konzern habe ich unter anderem ein Projekt für biometrische Zugangsysteme auf Basis von
Fingerabdrücken betreut. Mit dem Ergebnis, dass ein mit Warmwasser gefülltes Präservativ oder ein gequollenes Gummibärchen ausreichte um das System zu überlisten. Beides Gegenstände, auf die man häufig in dt. Kinder / Jugendzimmern findet.

Der Attentäter des graussigen Amoklaufes, Tim K war 17, welchen präventiven Sinn hätte heir das Verbot eines Hobbys, das ausnahmslos ab 18 gestattet ist gehabt?

Wozu also dieser Schritt? Wäre eine Investition in regelmässige,
flächendeckende Kontrollen der Lagerung der Waffen, sowie eine Basis für die Schaffung legaler, sicherer, betreuter Spielfelder nicht sinnvoller?

Gruss,
Walter Ruf

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Sehr geehrter Herr Ruf,

im Rahmen der Änderung des Waffengesetzes werden wir die Kontrollen von Aufbewahrungsvorschriften verbessern und auch den vorsätzlichen Verstoß gegen solche Aufbewahrungsvorschriften zu einer Straftat ausgestalten. Es gibt insofern keinen Gegensatz zu der Überlegung, verstärkt auch biometrische Sicherungssysteme bei der Aufbewahrung vorzusehen. Die von Ihnen angeführten Bedenken gegen die Sicherheit der biometrischen Systeme sind nicht neu. Deshalb treffen wir im Rahmen des Waffengesetzes auch keine Entscheidungen über die Beschaffenheit der Sicherungssysteme. Vielmehr eröffnen wir die Möglichkeit, im Rahmen einer Rechtsverordnung, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungssysteme an Waffenschränken mit elektronischen und biometrischen Sicherungssystemen vorzusehen und solche Sicherungen auch für großkalibrige Waffen vorzuschreiben. Dabei kommt es darauf an, dass der Stand der Technik beachtet wird, die allgemeine Verfügbarkeit solcher Sicherheitssysteme gewährleistet ist und auch die Kosten sich in einem für Schützen, Jäger und Waffensammler bezahlbarem Rahmen halten. Sie müssen also keine Sorge haben, dass wir teure oder unausgereifte Systeme vorschreiben würden.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB