(...) 3.) Ich halte den Einsatz der Frackingtechnik nur für zulässig, wenn davon keinerlei Gefährdung für Mensch oder Natur ausgeht. Das schließt ein, dass nur noch solche Frackfluide verwandt werden dürfen, die allenfalls schwach wassergefährdend sind, was wohlgemerkt bedeutet, dass es sich dabei nicht um giftige Stoffe handelt, sondern auch übermäßiges Salz eine solche Einstufung rechtfertigt und wir der Industrie vorschreiben müssen, den Greenfrack zu entwickeln, also eine Substanz, die überhaupt nicht mehr wassergefährdend ist. (...)