Frage an Reinhard Grindel von Manfred Willi R.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Grindel.
Mal nachgefragt . Der Umstand bezüglich der bevorstehenden Abstimmungen über das Handelsabkommen mit den USA betrifft ja auch sie als Abgeordneter des deutschen Bundestages. Ist ihnen die hier geschilderte Tatsache:.." http://www.zeit.de/news/2015-05/19/deutschland-bundestagsabgeordnete-koennen-ttip-dokumente-weiterhin-nicht-einsehen-19153607 .... egal? oder erwarten sie, dass sie sich rechtzeitig über die da dargelegten Punkte informieren können? Können sie das Verhslten der Amerikaner verstehen und erklären? Werden sie auch ohne Kenntnis über die einzelnen Punkte bei einer Abstimmung im Parlament zustimmen, werden sie alleine oder mit Kollegen Einsicht fordern? Auf welche Art können sie sich als Abgeordneter über Details zu dem abzustimmenden Abkommen informieren? Oder werden sie sich bei dieser Art sich informieren zu können der Stimme enthalten?
Sehr geehrter Herr Reichert,
für die Regelung der internationalen Handelspolitik ist nach den EU-Verträgen seit Jahrzehnten die EU zuständig. Insofern muss erst einmal festgehalten werden, dass der Bundestag und seine Abgeordneten im momentanen Stadium nicht aktiv an den Verhandlungen beteiligt sind. Die verhandlungsführende EU-Kommission informiert regelmäßig das Europäische Parlament sowie die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten über den Verhandlungsprozess. Die Bundesregierung gibt Informationen über den Verhandlungsstand an den Bundestag weiter.
Sollten die Verhandlungen abgeschlossen werden, muss der Rat der Europäischen Union einen Beschluss über die Unterzeichnung des Abkommens fassen, sowie das Europäische Parlament dem zustimmen. Da das Abkommen als sog. gemischtes Abkommen zu betrachten ist, bei dem nicht nur die EU als Ganzes, sondern auch die Mitgliedsstaaten Vertragspartner werden, wird schließlich zur Annahme des Abkommens auch ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig sein, für den das Parlament alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt bekommen wird. Es ist also eine umfassende, auch parlamentarische, Kontrolle in allen Stadien der Verhandlungen gegeben.
Dass nach dem von ihnen zitierten Artikel aus der Zeit momentan Bundestagsabgeordnete nicht in der amerikanischen Botschaft in einem Leseraum Einblick in Dokumente zum Verhandlungsstand nehmen können sollen, halte ich vor diesem Hintergrund für wenig bedeutend. Mir erschließt sich auch nicht, warum die an den Verhandlungen im momentanen Stadium nicht aktiv beteiligten Abgeordneten des Deutschen Bundestages von den Amerikanern ein solches Recht eingeräumt bekommen sollten. Ansprechpartner für den Bundestag in dieser Frage ist in erster Linie die Bundesregierung und darüber hinaus die EU, nicht die andere Seite des Verhandlungstisches.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB