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Frage von Jost E. •

Frage an Reinhard Grindel von Jost E. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag, Herr Grindel,

immer öfter übernehmen Frauen und Männer ehrenamtlich, also ohne Bezhehlung, die Lenkung eines Bürgerbusses. Träger sind in den meisten Fällen beim Registergericht eingetragene Bürgerbus-Vereine. Seitens der Finanzämter können diese Vereine jedoch nicht gemeinnützig ankannt werden, obwohl die Satzungen wie sonst bei gemeinnützigen Vereinen ausgestaltet sind, weil die Abgabenordnung (AO) dies nicht vorsieht. Kann man hier nicht einmal in Kontakt treten?

Beste Grüße aus Ihrem Wohnort Rotenburg (Wümme).

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Essmann,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gemeinnützigkeit für Bürgerbusse. Es handelt sich dabei um ein vielschichtiges Thema, bei dem es keine einfache oder allgemeingültige Lösung gibt. Ich werde versuchen, dazu hier einige Eckpunkte zu skizzieren. Gerne können wir uns darüber auch in Rotenburg weiter austauschen, ich stehe mit dem Bürgerbusverein ja in regelmäßigem Kontakt.

Die Mehrzahl der Bürgerbusvereine in Deutschland hat nicht den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit, einige wenige Vereine allerdings schon. Das liegt zum einen daran, dass die Beurteilung der Gemeinnützigkeit im Einzelfall in den Aufgabenbereich der Finanzbehörden des jeweiligen Bundeslandes fällt und die Handhabung dort nicht immer einheitlich ist. Zum anderen streben viele Bürgerbusvereine die Gemeinnützigkeit auch gar nicht an, da sie befürchten, dass der mit diesem Status verbundene Mehraufwand bei Dokumentation und Kontrolle die Vorteile schnell überwiegen könnte.

Grundsätzlich haben sich die zuständigen Finanzminister der Bundesländer bei der Finanzministerkonferenz im November 2011 darauf geeinigt, dass Bürgerbusvereine nur dann als steuerrechtlich gemeinnützig anerkannt werden sollen, wenn ihr Vereinszweck laut Satzung die „Förderung der Jugend- und Altenhilfe“ ist. Wie dies in Niedersachsen zur Zeit im Detail gehandhabt wird, müssten Sie bitte bei der Landesregierung bzw. den Finanzbehörden erfragen. Allgemein wird darunter jedoch die Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf die Beförderung von Jugendlichen und Senioren verstanden, was von den meisten Bürgerbusvereinen nicht angestrebt wird.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen ersten Auskünften helfen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB