Frage an Reinhard Grindel von Willi R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grindel,
je mehr ich mich mit der GEZ/Rundfunkbeitragsservice befasse bzw. im Internet recherchiere, um so verwirrender wird es für mich. Verschärfend kommt hinzu, daß ich auch keine Antwort auf meine Fragen erhalte und die Aufmachung der Geschäftsbriefe eher an ein dubioses Unternehmen erinnert. Ich möchte doch nur wissen, worauf sich meine - angebliche - Beitragspflicht stützt. Können Sie mir meine volgenden Fragen beantworten?:
1) Wer sind die Vertragspartner?
2) Wie kommt dieser Vertrag zustande?
3) Was ist die Grundlage für die Bezahlung der verlangten Leistung (welche)?
4) Welche Rechtsform haben die Vertragspartner?
5) Auf welchen Gesetzen (GG/BGB) beruht meine - als außerhalb des Vertrages stehend - Zahlungspflicht?
6) Ist der Beitrag nicht eher eine Steuer und müßte korrekterweise umbenannt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Willi Riebesehl
Sehr geehrter Herr Riebesehl,
alle Fragen des Rundfunkbeitrags werden durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zwischen den Bundesländern vereinbart, der Bundestag ist dabei nicht beteiligt. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihren Fragen zum Rundfunkbeitrag an die Landesregierung zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB