
(...) Für alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger gilt dann ab 1.1.2008 eine Neuregelung. Kann ihnen innerhalb von 12 Monaten kein Arbeitsangebot unterbreitet werden, so gelten sie auch weiterhin bis zum frühest möglichen Renteneintritt nicht als arbeitsuchend. Ihnen stehen auf eigenen Wunsch die Integrationsangebote der Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung. (...)