
(...) Aufgrund der tief greifenden politischen Veränderungen in den Ländern Osteuropas und der Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurden umfangreiche Änderungen des Fremdrentengesetzes notwendig. So richtet sich die Anrechnung und Bewertung der im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten seit 1992 nicht mehr nach diesem Gesetz, sondern nach dem allgemeinen Rentenrecht der Bundesrepublik. (...)