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Ralf Brauksiepe
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Frage von Inga W. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Inga W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,

sie sind doch auch einer der Vertreter, die immer behaupten, sozial sei was Arbeit schafft und die für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit eintreten. Wie können sie dann die Zwangsverrentung richtig finden? Es geht doch bei der Pflicht von Hartz IV Beziehern einen Antrag auf Altersrente nicht darum, dass sie das Einkommen aus der GRV angerechnet bekommen, sondern dass sie durch den erzwungenen Rentenbezug nicht mehr als erwerbsfähig eingestuft werden. Sie verweigern diesen Menschen also mit aller Gewalt das Recht mit staatlicher Unterstützung einen Arbeitsplatz zu suchen. Mehr noch, gerade diejenigen, von denen sie behaupten, sie hätten besonderen Schutz verdient, Personen die 35 und mehr Jahre gearbeitet haben, werden im Alter zum Alteneisen erklärt und Zwangsverrentet.
Und kommen sie mir nicht damit, dass die Menschen doch freiwillig in Rente gehen würden, den freiwillig ist das nicht mehr wenn sie gezwungen werden und freiwillig bedeutet vor allem auch, die Alternative zu haben, nämlich weiter nach Arbeit zu suchen.
Und ihr Gesetz, nachdem niemand mehr vor 63 Zwangsverrentet werden kann ist der reine Hohn, da ein früherer Renteneintritt zukünftig garnicht mehr möglich ist (mit Ausnahme der Schwerbehinderten).
Werden sie sich doch noch dafür einsetzen, eine Zwangsverrentung generell auszuschließen oder finden sie ihr Vorgehen so sozialpolitisch und menschlich richtig?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wolf,

ich danke Ihnen für Ihre Mail vom 11. Januar, in der Sie die Nachfolgeregelung für die am 1. Januar ausgelaufene 58er-Regelung ansprechen.

Zwischen Union und SPD wurde vereinbart, die bisherige 58er-Regelung (§§ 428 SGB III und 65 SGB II) auslaufen zu lassen. Der Besitzstand bleibt gewahrt.

Für alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger gilt dann ab 1.1.2008 eine Neuregelung. Kann ihnen innerhalb von 12 Monaten kein Arbeitsangebot unterbreitet werden, so gelten sie auch weiterhin bis zum frühest möglichen Renteneintritt nicht als arbeitsuchend. Ihnen stehen auf eigenen Wunsch die Integrationsangebote der Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung.

Ab dem 63. Lebensjahr können Arbeitslosengeld-II-Empfänger allerdings auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche verwiesen werden. Dies erscheint uns erforderlich, um die Solidargemeinschaft nicht übermäßig zu beanspruchen. Nach der Abwägung der beiderseitigen Interessen ist diese Regelung meiner Ansicht nach sozialpolitisch richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe