
(...) Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfaßt sein, wie die Bundesregierung selbst einräumt. Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. (...)