
(...) Als ultima ratio soll es ein Entflechtungsinstrument geben. Nutzt ein Unternehmen seine Marktmacht fortgesetzt wettbewerbswidrig aus und versagen alle anderen Instrumente des Kartellrechts, muß als letztes Instrument eine Abspaltung von Unternehmensteilen in Betracht kommen können. Allein die Drohung mit einem solchen scharfen Schwert dürfte dazu führen, daß sich Unternehmen besser an die Spielregeln des Wettbewerbs halten. (...)