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Antwort von Petra Ernstberger
SPD
• 12.11.2007

(...) Viele der beschriebenen Daten können (und werden in vielen Fällen) schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen 3 und 6 Monaten gespeichert. Neu ist, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern dürfen, sondern entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate speichern müssen, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist. Die Daten werden - wie bisher – nur beim TK-Unternehmen gespeichert. (...)

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SPD
• 12.11.2007

(...) Leider teile ich weder Ihre Ansicht, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um eine "angeschlagene Demokratie" handelt, noch die Aussage, dass die Vorratsdatenspeicherung unser Land in Richtung eine Diktatur rücken wird. In jedem Rechtsstaat gibt es einen immer währenden komplizierten Abwägungsprozess zwischen den Wertkomplexen "Freiheit" und "Sicherheit". (...)

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