Portrait von Petra Ernstberger
Petra Ernstberger
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Petra Ernstberger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christoph S. •

Frage an Petra Ernstberger von Christoph S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ernstberger,

wieso sind Sie nach Ihrem persönlichen Abwägungsprozess zwischen den Wertkomplexen "Freiheit" und "Sicherheit" zu dem Entschluß gekommen, die Vorratsdatenspeicherung sei im aktuellen politischen Kontext vertretbar und zu rechtfertigen?

Das Abstimmungsverhalten Ihrer Partei (und insbesondere das von Fr. Nahles) war sehr befremdlich für mich und ich kann deswegen - wie Sie vielleicht nachvollziehen können - die SPD nicht mehr wählen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schmidt

Portrait von Petra Ernstberger
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) musste in deutsches Recht umgesetzt werden. Ihrer Verabschiedung sind lange, zähe Verhandlungen auf europäischer Ebene vorausgegangen, in deren Verlauf es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen ist, möglichst grundrechtsschonende Regelungen zu vereinbaren. So ist die Mindestspeicherdauer auf 6 Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt worden. Auch bei der Frage, welche Daten gespeichert werden, hat sich Deutschland mit seiner restriktiven Linie durchgesetzt. So sind zum Beispiel keine Angaben über aufgerufene Internetseiten zu speichern.

Es werden nur Verbindungsdaten gespeichert, keine Telekommunkationsinhalte. Telekommunikations´verbindungs´daten sind Daten aus denen sich ergibt, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange telekommuniziert wurde; also die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen. Viele TK-Unternehmen speichern diese Daten schon heute zu geschäftlichen Zwecken; für Abrechnungszwecke ist das 6 Monate lang zulässig § 97 Abs. 3 Satz 3 Telekommunikationsgesetz (TKG). Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (angewählte Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Zu den Telekommunikationsverbindungsdaten gehören neben Telefonverbindungen auch solche Verbindungsdaten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden.
Auch in diesem Bereich werden nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. Dabei speichert das TK-Unternehmen lediglich, dass eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP) zu einem bestimmten Zeitpunkt online war, nicht dagegen, welche Seiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hat. Gleiches gilt auch bei der Internettelefonie.
Viele der beschriebenen Daten können (und werden in vielen Fällen) schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen 3 und 6 Monaten gespeichert. Neu ist, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern dürfen, sondern entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate speichern müssen, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist. Die Daten werden - wie bisher – nur beim TK-Unternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Aus diesen Gründen habe ich der Novellierung zugestimmt. Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Petra Ernstberger, MdB