
(...) Hintergrund der Änderungen im Jahr 2009 war, dass sich vorher Verfahren angestaut haben, weil eine Möglichkeit der Berechnung nicht gegeben war. So wurden eine Reihe von Verfahren, auf Antrag einer Partei, in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen und erst dann durchgeführt. (...)