Frage an Peter Aumer von Michael G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Aumer,
Am 06. Dezember 2018 hat die Bundesregierung in einer Abstimmung in den Vereinten Nationen (Item 38 A/73/L.42) einer Verurteilung der Hamas wegen der von ihr durchgeführten Raketenangriffe auf Israel zugestimmt.
Dieser Abstimmung ging jedoch eine andere Abstimmung ("procedural vote") voran, in der entschieden wurde, dass zur Annahme dieser Resolution eine Zweidrittelmehrheit benötigt wird.
Es ist mir leider nicht gelungen, in Erfahrung zu bringen, wie die Bundesregierung bei dieser ersten Entscheidung gestimmt hat.
Könnten Sie da bitte Nachforschen, ggf. durch direkte Anfrage bei der Regierung?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Abstimmungsverhaltens der Bundesregierung bei der Abstimmung zur Annahme einer Zweidrittelmehrheit für die nachfolgende Abstimmung über die Resolution „ACTIVITIES OF HAMAS AND OTHER MILITANT GROUPS IN GAZA : DRAFT RESOLUTION / UNITED STATES OF AMERICA – A/73/L.42“. Meine Recherche hat ergeben, dass die Bundesrepublik Deutschland bei dieser Abstimmung gegen die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit für die Abstimmung der Resolution gestimmt hat. Ich habe Ihnen zur Übersicht das Abstimmungsergebnis des „procedural votings“ beigefügt, aus der Sie das Abstimmungsverhalten der einzelnen Nationen sowie das Gesamtergebnis entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer