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Peter Aumer
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Frage von Beate W. •

Frage an Peter Aumer von Beate W. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Aumer,

ich finde es gut, dass ein Tarifvertrag für Pflegekräfte kommen soll, denn die Menschen die in der Pflege arbeiten, sollen auch angemessen für die harte und vor allem körperliche Arbeit bezahlt werden.
Ich möchte den Tarifvertrag für Pflegekräfte jedoch zum Anlass nehmen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch tatsächlich zum 01.01.2020 kommt.

Denn Angehörige zahlen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, und wenn der Rahmen nicht ausgeschöpft ist, werden die Kosten durch den Sozialhilfeträger auf die Angehörigen umgelegt!
Mir sind auch Fälle bekannt, wo Bewohner jetzt zwar noch Selbstzahler sind, jedoch mit der Einführung des Tarifvertrags und durch die Kostensteigerungen mit ihren Eigenmitteln nicht mehr auskommen werden. Dadurch werden zwangsläufig deren Angehörige herangezogen.
Das kann doch nicht gewollt sein oder?

Die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates hat mich irritiert.
Die kommunalen Landesverbände erwarten, dass der Bund hier eine volle Kompensation der zusätzlichen Kosten übernimmt.
Mir ist bewusst, dass das natürlich nicht passieren wird, aber warum hat sich der Bund hier keinen Millimeter bewegt?

Ist es nicht gewollt, dass das Gesetz pünktlich in Kraft tritt? Will der Bund das Gesetzesvorhaben unbedingt in den Vermittlungsausschuss bringen?
Will der Bund unbedingt eine Verzögerung des inkrafttretens?

Das Angehörigenentlastungsgesetz erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung innerhalb der Bevölkerung und der Verbände.
Warum macht man sich das nicht zunutze?

Machen Sie doch bitte keine Pokerspiele auf den Rücken der betroffenen Angehörigen und tun Sie alles, dass das Gesetz endlich zum 01.01.2020 kommt!

Beste Grüße
B. W.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, gerne schildere ich Ihnen den aktuellen Sachstand zum Angehörigenentlastungsgesetz.

Die Neuregelung des Elternunterhalts ist der CDU/CSU-Fraktion ein wichtiges Anliegen, für das wir uns im Bundestag stark machen. Wie Sie richtigerweise Schreiben, ist dieses Vorhaben ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrags.

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingebrachte Gesetzentwurf wurde am 27. September 2019 in erster Lesung im Bundestag eingebracht. Entsprechend des Koalitionsvertrags soll das Gesetz dabei Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, entlasten. Hierzu soll die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100 000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Dies setzt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einer Höhe von 100 000 Euro im Jahr zurückzugreifen. Gleichzeitig wird damit auch ein Signal gesetzt, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen, beispielsweise bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen, anerkennt und insofern eine solidarische Entlastung erfolgt.

In meinen Augen ist die Begrenzung der Inanspruchnahme unterhaltsverpflichteter Angehöriger mit dem genannten Jahresbruttoeinkommen notwendig. Dafür sind umfassende und weitreichende Reformen des Unterhaltsrückgriffs in der Sozialhilfe notwendig. Ziel muss es sein, den Nachranggrundsatz der Sozialhilfe, insbesondere bei ohnehin schon durch die Hilfebedürftigkeit der Betroffenen belasteten Angehörigen, einzuschränken und somit eine substantielle Entlastung unterhaltsverpflichteter Kinder und Eltern sowie deren Familien zu erreichen.

Der Gesetzentwurf wird in dieser Sitzungswoche in zweiter und dritter Lesung erneut im Bundestag beraten, wodurch das in Kraft treten zum 1. Januar 2020 von Seiten des Bundestags gewährleistet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer

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