Frage an Peter Aumer von Ines G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Aumer,
ich mache mir große Sorgen um die mögliche Einführung der Masernimpfpflicht. Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:
Droht mir und anderen Eltern der Entzug des Sorgerechtes, wenn wir unsere Kinder nicht, bzw. nicht mehr, impfen lassen?
Was ist die Konsequenz, wenn man nicht bereit ist, die vorgesehene Geldstrafe zu zahlen?
Droht mir als Krankenschwester oder auch anderen unter die Impfpflicht fallenden Berufsgruppen Berufsverbot, wenn man sich nicht impfen lässt
Besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass ungeimpfte Kinder von Polizisten aus der Kindertageseinrichtung abgeholt werden, wie in Italien?
Wer übernimmt die Verantwortung, falls Kinder durch Impfungen zu Schaden kommen?
Warum sind Ärzte nicht verpflichtet, Eltern vor der Impfung ausführlich über alle möglichen Komplikationen aufzuklären?
Stimmt es, dass es sich bei einer Impfung rein rechtlich gesehen um eine Körperverletzung handelt?
Stimmt es, dass für die Masernimpfpflicht kein Einzelimpfstoff zur Verfügung gestellt wird und daher gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln geimpft werden muss, auch wenn der Impfling diese Krankheiten bereits durchgemacht hat?
Stimmt es, dass die als Komplikation von Masern gefürchtete SSPE Erkrankung auch gleichzeitig eine Komplikation der Masernimpfung darstellt?
Herzlichen Dank für ihre Antwort.
I. G.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Fragen mit Blick auf die Einführung eines Masernschutzgesetzes.
Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so beispielsweise Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. 2017 ist beispielsweise das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen wurden. Dabei setzt der Gesetzgeber auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Für die Unionsfraktion steht allerdings nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang haben wahrscheinlich auch Sie die Plakate der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ gesehen, mit der unter anderem schon seit 2015 über die Impfung - insbesondere gegen Masern - deutschlandweit informiert wird.
Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen der WHO. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Die Bundesregierung ist daher gefordert, diesen Trend mit aller Kraft zu stoppen.
So bedeutet bei Masern eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. In meinen Augen sind Masern eine hoch ansteckende und potenziell lebensbedrohliche Infektionskrankheit, die vor allem Kinder und Jugendliche gefährdet. Daher halte ich es für richtig, dass die Bundesregierung einen Schritt weitergeht und derzeit prüft, inwiefern für Kinder und Personen, die täglich in engen Kontakt mit anderen Menschen beispielsweise in Gemeinschaftseinrichtungen kommen, eine Impflicht gegen Masern eingeführt werden kann. Ihre Bedenken nehme ich bei diesem emotionalen und sensiblen Thema sehr ernst, wobei die über zahlreiche Petitionen eingebrachten Vorbehalte den zuständigen Fachgremien bekannt sind.
Anbei ein Link zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums, auf denen ausführlich über das geplante Masernschutzgesetz informiert wird:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html.
Neben dem aktuellen Referentenentwurf finden Sie hier auch Stellungnahmen zu Impfstoffen und der Fachverbände zum Referentenentwurf. Hier werden auch Ihre offenen Fragen beantwortet. So werden zum Beispiel nach dem aktuellen Referentenentwurf Kinder, die nicht geimpft sind, nicht in Kitas aufgenommen. Zudem droht den Eltern oder Kitas, die nichtgeimpfte Kinder aufnehmen, eine Geldbuße nach §73 des Infektionsschutzgesetzes. Impfschäden werden nach dem Sozialen Entschädigungsrecht behandelt und die Überprüfung des aktuellen Impfstatus ist bereits jetzt gelebte Praxis in medizinischen Einrichtungen, wobei bei nicht Beachtung auch hier Geldbußen verhängt werden können.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen, sich mit dieser Anfrage an mich gewandt zu haben. Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen bei der Beurteilung des Masernschutzgesetzes weiter. Mein Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das die Interessen aller Akteure berücksichtigt und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärkt aber gleichzeitig zur aktiven Prävention und Gesundheitsförderung beiträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer