Frage an Patrick Sensburg von Till L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Patrick Sensburg,
1. ist es korrekt, dass Sie zusammen mit Dr. Volker Ullrich in der Maiausgabe der Deutschen Richterzeitung (DRiZ, 2015, Ausgabe 5, S. 172 ff) eine verbesserte Version der Vorratsdatenspeicherung (/"Mindestspeicherfrist") vorschlagen?
Laut der "Digitalen Gesellschaft" ( https://digitalegesellschaft.de/2015/05/vds-was-union-will/ ) fordern Sie darin "eine Zugriffsbefugnis für Geheimdienste ohne jegliche Tatbestandsvoraussetzungen".
2. Sollte es zustimmen, welche Geheimdienste meinen Sie genau?
3. Könnten Sie diesen Artikel veröffentlichen?
Mit freundlichen Grüßen
Till Lorentzen
Sehr geehrter Herr Lorentzen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 24. Mai 2015.
Es ist richtig, dass ich mit meinem Kollegen, Dr. Volker Ulrich, einen Beitrag zur Vorratsdatenspeicherung in der Deutschen Richterzeitung (DRiZ) geschrieben habe. Er beinhaltet Vorschläge, die gerade die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg berücksichtigen sollen. Die §§ 113a bis 113c TKG sind dabei im Zusammenhang zu sehen. Ich empfehle Ihnen den Beitrag inklusive der Erklärungen im aktuellen Heft der Deutschen Richterzeitung in Gänze zu lesen, wodurch sich Missverständnisse sicherlich ausräumen lassen. Für Ihr Interesse an unserem Fachaufsatz danke ich Ihnen schon jetzt.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg