![Pascal Leddin Portrait von Pascal Leddin](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/photo2022-10-2423-31-03.jpg?itok=s8Ik1rvP)
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Florian Semmler
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Die Förderung zur Anschaffung von PKW ist tatsächlich keine konkrete Aufgabe des Landes, viel mehr liegt es beim Bund, für entsprechende Anreize im Bereich der Elektroautos zu sorgen.
Als Landtagsabgeordneter in Niedersachsen stimmen wir jedoch nicht über Anträge im Bundestag ab.
Die Auszahlung des von Ihnen angeführten Heizöl-Zuschuss wird durch die einzelnen Bundesländer erfolgen.
Nein, eine geschlechtergetrennte Erteilung des Schwimmunterrichts, die Ihre Frage andeutet, ist seitens der Grünen Landtagsfraktion in Niedersachsen nicht geplant.