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Pascal Leddin
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Myra W. •

Wie stellen Sie sicher, dass die Vorgaben (Verpflichtungen für Hundehalter) aus dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) umgesetzt werden ?

Sehr geehrter Herr Leddin, während der Corona-Pandemie ist die Zahl der privat gehaltenen Hunde in die Höhe geschnellt. Der Welpenhandel findet mehr oder weniger unkontrolliert über das Internet statt. Es werden Hunde aller Rassen gehandelt, da in Niedersachsen eine Rasseliste fehlt. Das NHundG sieht stattdessen eine Reihe von Pflichten für Hundehalter vor, um ein Mindestmaß an Tierschutz und auch Schutz vor Beißattacken zu gewährleisten. Der Nachweis der Sachkunde oder auch das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung müsste durch die Kommunen kontrolliert werden. Meiner Wahrnehmung nach finden derartige Kontrollen in keinster Weise statt. Ebenso wenig finden Hundebestandsaufnahmen zum Eintreiben der Hundesteuer statt. Diese fehlenden Kontrollen plus die fehlende Rasseliste führen zum Gegenteil dessen, was mit dem Hundegesetz beabsichtigt worden ist. Daher wäre es dringend erforderlich, die entsprechenden Kontrollbehörden zu veranlassen, die gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen.

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Antwort von
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Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass das Hundegesetz evaluiert werden soll. Derzeit laufen dazu Abstimmungsprozesse innerhalb der Ministerien.

 

Ihren Eindruck, dass keine Kontrollen stattfinden würden, kann ich anhand der mir vorliegenden Zahlen jedoch nicht bestätigen. Im Jahr 2022 wurden knapp 1.600 Ordnungswidrigkeiten gemäß § 18 NHundG geahndet zudem kam es in 43 Fällen zu einer Untersagung der Hundehaltung aufgrund nicht nachgewiesener oder nicht bestandener Sachkundeprüfung. Die Spannbreite der Geldbußen lag dabei zwischen 25 Euro und 2.500 Euro. Auffällig ist jedoch, dass es hierbei große Unterschiede zwischen den Landkreisen gab, bzw. gibt. Während die Landkreise Helmstedt und Uelzen mit 330 bzw. 244 geahndeten Ordnungswidrigkeiten an der Spitze liegen, gibt es eine Reihe von Landkreisen, in denen es zu keinen Beanstandungen kam oder diese im einstelligen Bereich liegen. Da ich grundsätzlich davon ausgehen würde, dass sich potentielle Verstöße statistisch gleichmäßig über Niedersachsen verteilen müssten, wäre es naheliegend von einer unterschiedlichen Kontrolldichte in den jeweiligen Kommunen auszugehen. Tatsächlich ist es so, dass die kommunalen Veterinärbehörden seit Langem über personelle Engpässe und eine strukturelle Unterfinanzierung klagen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Kontrollen gänzlich eingestellt werden. 

 

In Niedersachsen wurde sich bewusst entschieden auf Rasseleisten zu verzichten. In NRW beispielsweise gibt es solche Listen, mit der Konsequenz, dass auf der einen Seite „gefährliche Hunde“ (bzw. mit Absicht negativ sozialisierte Hunde) schneller beschlagnahmt und in Tierheime überführt werden können (was in der Tendenz auch für die Tiere gut ist). Gleichzeitig sind dadurch die Hürden zur Vermittlung solcher Hunde (hohe Steuern, häufig Maulkorb- und Leinenpflicht, Sachkundenachweis) sehr hoch, was dazu führt, dass in den Tierheimen NRWs viele unvermittelbare Listenhunde sitzen. Hier auf das Individium Tier zu schauen ist aus unserer Sicht der bessere Weg.

 

Was die Welpenhandel, insbesondere über das Internet angeht, haben Sie Recht. Wir setzen uns seit Jahren für eine stärkere Regulierung und Kontrolle von Tierhandel und Tierbörsen (auch im Internet) und für weitere Einschränkungen des Versandes ein. Dies ist so auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Der Landtag hat diesbezüglich bereits vor drei Jahren einen umfangreichen Forderungskatalog zu diesem Thema beschlossen. Enthalten sind z.B. die Forderungen:

 

  • die Betreiberinnen und Betreiber von Online-Plattformen gesetzlich dazu zu verpflichten, eine Identitätsprüfung aller Anbieterinnen und Anbieter für Tierhandel einzuführen;
  • eine Anbieterkennzeichnung mit Namen und Anschrift auch für Anbieter in Printmedien einzuführen,

-     sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass § 11 Abs. 1 Nr. 7 TierSchG um das Wort „Internetplattform“ ergänzt wird, um die Betreiberinnen und Betreiber von Online-Kleinanzeigenplattformen zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zu verpflichten und die Kontrollmöglichkeiten der zuständigen Behörde zu verbessern,

-     sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung eine Rechtsverordnung nach § 2 a Abs. 1 b des deutschen Tierschutzgesetzes vorlegt, die eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen vorschreibt, die über das Internet gehandelt werden sollen,

-     Tierinserate auf Social-Media-Plattformen zu verbieten, da Regelungen und Kontrollen dort unmöglich sind,

-     dafür zu sorgen, dass die Bundesregierung sich bei der EU-Kommission für eine EU-weite Registrierungs- und Chip-Pflicht für alle Hunde und Katzen vor dem Erstverkauf im Internet einsetzt,

-     sich für die Einrichtung einer zentralen Recherchestelle einzusetzen, um den illegalen Online-Handel mit Tieren besser nachverfolgen und wirksamer unterbinden zu können,

-     die Aufklärungsarbeit zum illegalen Online-Handel mit Tieren auszuweiten, um potenzielle Käufer zu sensibilisieren und Tier und Mensch vor illegalen Geschäftspraktiken besser zu schützen.

 

Viele der Forderungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Dabei verweise ich darauf, dass der Bundesrat einiges davon zwischenzeitlich bereits aufgegriffen hat (BR-Drs. 394/21). Auch das neue Tierschutzgesetzt des Bundes nimmt sich dem Onlinehandel an, wenn auch leider nicht vollumfänglich. Ich kann Ihnen aber versichern weiterhin an diesem Thema dran zu bleiben und darauf zu dringen, dass zumindest die Punkte umgesetzt werden, die wir auf Landesebene regeln können.

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