Garagenverordnung Bayern - Darf ich in meiner Duplexgarage mein momentan nicht angemeldetes Fahrzeug dort abstellen | Frage an Pascal Leddin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Direkt zum Inhalt
Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass das Hundegesetz evaluiert werden soll. Derzeit laufen dazu Abstimmungsprozesse innerhalb der Ministerien.
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.