Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass das Hundegesetz evaluiert werden soll. Derzeit laufen dazu Abstimmungsprozesse innerhalb der Ministerien.
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Die Förderung zur Anschaffung von PKW ist tatsächlich keine konkrete Aufgabe des Landes, viel mehr liegt es beim Bund, für entsprechende Anreize im Bereich der Elektroautos zu sorgen.
Als Landtagsabgeordneter in Niedersachsen stimmen wir jedoch nicht über Anträge im Bundestag ab.