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Antwort von Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
• 01.12.2022

Nach aktuellem Stand akzeptieren deutsche Behörden eine Einbürgerung "unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit" etwa, wenn eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nach dem Recht des bisherigen Staates nicht möglich ist oder der bisherige Staat die Entlassung regelmäßig verweigert.

Frage von Alexander H. • 12.10.2022
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Bündnis 90/Die Grünen
• 01.12.2022

Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein. 

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