
(...) Darüber hinaus wurden für den Gesetzesvollzug auch zusätzliche Stellen geschaffen. Ein besonderes Problem, das die Gesetzesänderung adressiert, ist die verstärkt auftretende Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzung als Ferienwohnungen. In der Vergangenheit einmal genehmigte Zweckentfremdungen unterliegen dem Bestandsschutz. (...)