Frage an Ole Thorben Buschhüter von Holger D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
ich wende mich an Sie, weil Sie Abgeordneter meines Wahlkreises sind.
Im Zusammenhang mit geplanten Unterkünften für Flüchtlinge ist mehrfach von Anwohnern, aber auch von Gerichten, argumentiert worden, dass Flüchtlingsunterkünfte in reinen Wohngebieten nicht zugelassen seien. Meine Frage: Wie kann es dann sein, dass in ebensolchen reinen Wohngebieten Wohnraum zweckentfremdet wird, indem er für Büroräume von Freiberufler und Selbständigen und für berufliche Zwecke von Handwerkern genutzt wird? Und was wird die Politik in Hamburg tun, um diesen Missstand zu beenden?
Vielen Dank im Voraus
H. D.
Sehr geehrter Herr D.,
neben der aktiven Wohnungsbaupolitik kommt dem Schutz des bestehenden Wohnraums eine große Bedeutung zu. Dieser muss gerade in Zeiten des Mangels an bezahlbarem Wohnraum konsequent geschützt werden, um die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum sicherzustellen. Hierfür steht in Hamburg mit dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz vom 8. März 1982 ein spezielles Gesetz zur Verfügung, das die Zweckentfremdung von Wohnraum präventiv verbietet und unter Erlaubnisvorbehalt stellt. Die Hamburgische Bürgerschaft hat 2008 mit der damaligen CDU-Mehrheit das Zweckentfremdungsverbot gelockert. Nach dem Regierungswechsel 2011 hat sie mit der neuen SPD-Mehrheit zum 1. Juni 2013 das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz wieder deutlich verschärft. Darüber hinaus wurden für den Gesetzesvollzug auch zusätzliche Stellen geschaffen. Ein besonderes Problem, das die Gesetzesänderung adressiert, ist die verstärkt auftretende Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzung als Ferienwohnungen. In der Vergangenheit einmal genehmigte Zweckentfremdungen unterliegen dem Bestandsschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter