![Olaf Scholz Portrait von Olaf Scholz](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/olaf-scholz-01.jpg?itok=3G3rXzFZ)
(...) Bei dem Anspruch auf Elternzeit handelt es sich um einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Danach können sich Eltern zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes von ihrem Arbeitgeber ohne Lohnanspruch von der Belastung durch Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis freistellen lassen. (...)