![Olaf Scholz Portrait von Olaf Scholz](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/olaf-scholz-01.jpg?itok=3G3rXzFZ)
(...) Dieses wäre aber sachlich nicht gerechtfertigt. Zwar regelt das OEG eine besondere staatliche Einstandspflicht über die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme hinaus für diejenigen Opfer, die der Staat mit seinen Polizeiorganen nicht vor einer vorsätzlichen Gewalttat hat schützen können. Daraus ergibt sich jedoch keine Rechtfertigung für eine Besserstellung von Gewaltopfern, die zusätzliche Ansprüche aus dem beitragsfinanzierten sozialen Sicherungssystem des SGB VII haben. (...)