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Antwort von Norbert Brackmann
CDU
• 08.03.2010

(...) Zu Ihrer Frage der Mitversicherung: Wenn ein deutscher Arbeitnehmer in der türkischen Krankenversicherung versichert ist und seine Familienangehörigen in Deutschland wohnhaft sind, erfolgt kein pauschales Abrechnungsverfahren. Der deutschen Krankenversicherung sind für die Betreuung der Familienangehörigen die im Einzelfall tatsächlich der GKV entstandenen Behandlungskosten von der türkischen Krankenversicherung zu erstatten. (...)

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Antwort von Norbert Brackmann
CDU
• 16.02.2010

(...) Ich möchte Sie bitten meine vorangegangenen Darstellungen und Ansichten u.a. zur Regelung des § 42 a Waffengesetz zu respektieren, so wie ich Ihre Unmutsäußerungen und Ihr Unverständnis zu dieser Regelung respektiere. (...)

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Antwort von Norbert Brackmann
CDU
• 12.02.2010

(...) Allerdings habe ich auch nie die von Ihnen aufgeworfene Frage gestellt. Sie hat für mich auch keinen praktischen Nutzen, weil ich keinen Bedarf habe, Anscheinswaffen oder andere Gegenstände, deren Führen nach § 42 a WaffG verboten ist, doch zu führen. (...)

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Antwort von Norbert Brackmann
CDU
• 11.02.2010

(...) Aus der Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiegen die geschilderten Nachteile, die mit einer kurzfristigen einseitigen Kündigung der Sozialversicherungsabkommen durch die Bundesrepublik Deutschland verbunden wären, die negativen Folgen der kritisierten Regelungen über die Mitversicherung der Eltern ausländischer Arbeitnehmer deutlich. Insbesondere die Ungewissheit über den zukünftigen sozialen Sicherungsschutz im Ausland nach einem ersatzlosen Außerkrafttreten der Abkommen stünde weder unter finanziellen Gesichtspunkten noch unter Gerechtigkeitsaspekten in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen einer solchen Maßnahme. (...)

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