Frage an Norbert Brackmann von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Barckmann,
vielen Dank für Ihre heutige Antwort, in der Sie aus der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zitieren haben.
Leider haben Sie meine konkrete Frage (die Ihnen auch Herr Huber schon zweimal gestellt hat) wieder nicht beantwortet! Da mir auch ein Ordnungsamt nicht sagen kann, wie ich Ihre Äußerungen zu verstehen habe, muss ich mich nochmals an Sie wenden!
Teilen Sie mir und den anderen Lesern, die durch diese nicht im WaffG zu findende Beschreibung evtl. verunsichert wurden, doch bitte endlich mit, welche Messer-Art Sie mit Ihrer Aussage „Messer, die zwar nur beidhändig geöffnet werden können, aber deren Klinge mit nur einer Hand festgestellt werden können“ gemeint haben!
Mir erschließt sich nicht, warum ein beidhändig zu öffnendes Klappmesser mit Klingenarretierung zu den "einhändig feststellbaren Messern" zählen sollte, da man diese Messer eben nicht mit einer Hand öffnen und feststellen kann, sondern beide Hände dafür benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
ich habe mich mehrfach geäußert und bitte um Verständnis, dass ich mich auf die Ebene der Diskussion über die Bewertung einzelner Messertypen nicht begeben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann