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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Klaus R. •

Frage an Norbert Brackmann von Klaus R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Brackmann

Es geht mir noch einmal um das deutsch türkische Abkommen zur sozialen Sicherheit. Danke für Ihre lange und aufwendige Antwort, der ich nach mehrmaligem Lesen nichts anderes entnehme, dass eine Kündigung dieses Abkommens schädlich für den deutschen Sozialversicherten im Ausland ist!
Ist es nicht gängige Praxis, dass deutsche Arbeitgeber Ihre im Ausland tätigen Mitarbeiter zusätzlich versichern um ja keine soziale Lücke entstehen zu lassen, vor allem auch vor dem Hintergrund der z.T gängigen ärztlichen Versorgung im Ausland? Und ist es tatsächlich so, dass die Eltern, von in der Türkei arbeitenden Deutschen, über die türkische Sozialversicherung hier mitversichert sind?
Ist denn nicht einfach ein nüchterne Kosten-Nutzen Analyse zu machen, was kostet uns das und was bringt uns das? Oder, warum weigert sich die CDU, diese Zahlen auf den Tisch zu legen? Je mehr da rumgeeiert wird, um so größer wird die Gewissheit, dass dort etwas nicht im Sinne der deutschen Versicherten läuft!
Noch eine Zusatzfrage, welche Gründe sprechen dagegen, dass ein Bürger, der seinen ganzen Unterhalt aus Vermietung und Verpachtung bestreitet, eine Kopfpauschale zahlt, statt der krankenmitversicherung bei seiner Ehefrau

Danke für Ihre Geduld und mit besten Grüßen

K.Rundgeburt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rundgeburt,

vielen Dank für Ihre weitere Anfrage und das entgegen gebrachte Lob für meine vorherige Antwort zum Thema deutsch-türkisches Abkommen über die soziale Sicherheit. Bei der Betrachtung dieses Abkommens muss man - wie man so schön sagt - zwei Seiten einer Medaille betrachten. Beide Seiten haben - wie ich es Ihnen in meiner erste Antwort geschildert habe - ihre Vorteile.

Sicherlich gibt es Arbeitgeber, die ihre im Ausland tätigen Mitarbeiter zusätzlich versichern. Das Abkommen soll die soziale Sicherung - die sog. Grundversorgung gewährleisten. Bei Leistungen, die so nicht abgedeckt werden können und die Person diese aber abgesichert haben möchte, muss zur Zusatzversicherung gegriffen werden. Solche Zusatzversicherungen gibt es auch in Deutschland, u.a. beim Zahnersatz.

Zu Ihrer Frage der Mitversicherung: Wenn ein deutscher Arbeitnehmer in der türkischen Krankenversicherung versichert ist und seine Familienangehörigen in Deutschland wohnhaft sind, erfolgt kein pauschales Abrechnungsverfahren. Der deutschen Krankenversicherung sind für die Betreuung der Familienangehörigen die im Einzelfall tatsächlich der GKV entstandenen Behandlungskosten von der türkischen Krankenversicherung zu erstatten.

Zu den Kosten: Die vollständige Abrechnung der insgesamt von der GKV zu zahlenden Erstattungsleistungen für das Beispieljahr 2002 beliefen sich gegenüber der türkischen Krankenversicherung auf 12,462 Mio. €. Im Vergleich dazu stehen die Leistungsausgaben der GKV insgesamt in Höhe von 139,71 Milliarden € im Jahre 2002. Es ist nicht anzunehmen, dass sich diese Entwicklung seither verändert hat.

Zu Ihrer Zusatzfrage möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Da ich kein Spezialist für Gesundheitspolitik bin, lege ich die Klärung u.a. zur weiteren Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes vertrauensvoll in die Hände der von der Bundesregierung am 24. Februar 2010 eingesetzten Regierungskommission. Sie wird am 17. März 2010 zur ersten Sitzung im Bundesministerium für Gesundheit zusammenkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann