Sehr geehrter Herr Buchkremer,
(...) Trotzdem müssen die seit 1953 geltenden Regelungen zum Ehrensold nach meiner Auffassung überprüft werden. Das sollte allerdings in aller Ruhe und Angemessenheit geschehen. (...)
(...) Persönlich glaube ich nicht, dass es viele Kollegen gibt, die wegen des Geldes im Deutschen Bundestag sitzen. Denn vergleicht man den Arbeitsaufwand und die Verantwortung, die auf einen Abgeordneten zukommen, mit ähnlichen Stellen in der freien Wirtschaft, so muss man feststellen, dass Abgeordnete wesentlich weniger verdienen. (...)
(...) Ihre Sorge vor einer Transferunion kann ich sehr gut nachvollziehen, weshalb ich in meiner Tätigkeit im Haushaltsausschuss gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Fraktion immer darauf geachtet habe, dass alle Finanzmittel aus europäischen Hilfsprogrammen an strenge Bedingungen geknüpft sind. Was wir derzeit in Griechenland erleben ist der starke innenpolitische Druck, der entsteht, wenn sich Regierungen diesen Bedingungen beugen müssen, um als letzten Ausweg aus der Schuldenkrise europäische Hilfen anzunehmen. (...)
(...) Allein der Bundespräsident ist verantwortlich für die Ausführung seines Amtes, kann damit das Amt stärken oder schwächen. Der Bundespräsident hat das Amt in seiner bisherigen Amtszeit, wie ich finde, gestärkt. Im Zuge der Berichterstattung über den Erhalt eines Privatkredits während seiner Amtszeit als Ministerpräsident von Niedersachsen hat Herr Wulff zu allen Vorwürfen in den vergangenen Wochen mehrmals ausführlich Stellung genommen. (...)
(...) Da bei der Planung der Ortsumgehung die Planungshoheit wie bei allen Bundesfernstraßen allein beim zuständigen Land liegt, folgt erst nach Abschluss der Planungsaktivitäten eine Abstimmung der Entwurfsunterlagen mit dem zuständigen Bundesverkehrsministerium, bevor dann die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in Schleswig-Holstein möglich ist. Die Frage der Finanzierung der Ortsumgehung Geesthacht stellt sich für den Bund derzeit nicht, da über weitere Schritte, wie die Einstellung in den Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushalt, erst entschieden wird, wenn Baurecht für die Maßnahme vorliegt. (...)