wie ich Herrn N. schrieb, wurden Mehrfachverordnungen im Rahmen des E-Rezepts ermöglicht: Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen für maximal ein Jahr bis zu vier inhaltsgleiche Rezepte ausstellen.
Deutschland wäre mit dieser Lösung übrigens nicht allein. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Österreich und den Niederlanden.
Die ursprünglich angedachte Abgabe durch staatliche Stellen wäre aus meiner Sicht zu präferieren gewesen, verstößt aber gegen EU-Recht. Anstatt an dieser Stelle anzusetzen, wurde ein, meiner Meinung nach, schlechter Kompromiss verabschiedet.
Eine sofortige Einlösung des E-Rezepts ist zudem bereit jetzt möglich. Mir ist allerdings bekannt, dass es diesbezüglich einige Anlaufschwierigkeiten in den Praxen gab. Diese sollten allerdings inzwischen weitgehend abgestellt sein.
An der Entkriminalisierung von Konsumenten im Rahmen der Cannabisgesetzgebung habe ich keine Kritik geübt. Diese richtet sich gegen die schwer zu kontrollierenden Regeln zum Konsum im öffentlichen Raum, die Umsetzung der Distribution von Cannabis, die Regeln zum Eigenanbau und die unzureichenden Präventionsmittel.
Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass solche Arten von Werbung in den sozialen Medien und auf Plattformen wie TikTok tatsächlich erlaubt sind.