Zu: Frage von Alexander N. • 24.04.2024 Wieso bleibt das quartalsweise einscannen der Gesundheitskarte trotz E-Rezept Pflicht?
Hallo Frau Baradari,
vielen Dank für Ihre Antwort auf die Frage (oben von Alexander N. • 24.04.2024).
Für mich bleibt dabei die Frage offen, warum nicht die Praxen die Daten autonom mit den Krankenkassen abgleichen können.
Die Identät des Patienten sollte doch sowohl in den Praxen als auch bei den KVen hinlänglich bekannt sein. Auch das Foto des Versicherten kann ja in in den Stammdaten hinterlegt sein, um die missbräuchliche Kartennutzung zu verhindern.
Füe neu auftretende Krankheiten muss man ja ohnehin die Praxis aufsuchen, was ja auch sinnvoll ist.
Als chronisch Kranker mit GdB60, der 8 (!!) verschiedene Medikamente von 3 Ärzten benötigt und zudem noch außerhalb des Wohnortes arbeitet, bleibt das Kutschieren der Karte ein schier unüberwindbares Hindernis.
Ich versuche derzeit, meinen Arbeitgeber für 1-2 Homeoffice-Tage zu gewinnen, aber wenn das nicht klappt, weiß ich nicht wie lange ich unter den gegebenen Umständen so weitermachen kann.
Freundliche Grüße,
Harald P.
Sehr geehrter Herr P.
wie ich Herrn N. schrieb, wurden Mehrfachverordnungen im Rahmen des E-Rezepts ermöglicht: Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen für maximal ein Jahr bis zu vier inhaltsgleiche Rezepte ausstellen. Sie müssen also bestenfalls nur einmal jährlich in der Praxis zum Einlesen der eGK erscheinen. Ich würde Ihnen empfehlen, Ihren behandelnden Arzt auf diese Möglichkeit anzusprechen.
Den jährlichen Besuch halten die behandelnden Ärzte meist für sinnvoll, zumal die Abholung einer Mehrfachverordnung mit regulären Untersuchungen verbunden werden kann. Ein Einlesen der Karte ist notwendig, um den sicheren Zugriff auf Patientendaten zu erteilen. Dabei geht es nicht nur um Stammdaten, sondern etwa auch um die elektronische Patientenakte oder den elektronischen Medikationsplan. So wird die Datensicherheit erhöht und einem Missbrauch sensibler Gesundheitsdaten vorgebeugt.
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari