Die Kolleginnen und Kollegen, die die Richtlinie erarbeitet haben, sind nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach aktuellem Stand der Forschung vorgegangen. Ich bin selbst keine Expertin auf dem Gebiet und kann mir deshalb schwerlich ein Urteil über die Qualität der Richtlinie erlauben
Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass die bisher erzielten Fortschritte weiter ausgebaut werden.
Diese kamen maßgeblich auf Betreiben meiner Fraktion zustande und sind diebisher transparenteste Regelung, die es in der deutschen Parlamentsgeschichte je gab.
Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die erklären, warum viele Hausärzte auf das Einlesen der Gesundheitskarte bestehen.
es ist aktuell nicht vorgesehen, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) durch einen reinen Online-Abgleich der Stammdaten zu ersetzen. Dies hat verschiedene Gründe, die vor allem mit dem erweiterten Nutzen der Karte zu tun haben.
In der Vergangenheit habe ich mich gemeinsam mit 24 weiteren Kolleginnen und Kollegen mit Migrationsgeschichte innerhalb meiner Fraktion dafür eingesetzt, dass geprüft wird, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen.