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Nezahat Baradari
SPD
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Frage von Ralf B. •

Welche Alternative zum CanG oder wie stellen sie sich die Regelungen im CanG mit Blick auf die Realität vor?

Sehr geehrte Frau Nezahat Baradari,

in einer vorherigen Frage monieren sie die Umsetzung des CanG und die Eigenanbauregelungen insbesondere.

Welche Alternative würden sie anbieten und wie sieht eine vernünftige Regelung mit Blick auf die Realitäten aus?

Ist ihnen bekannt, dass knapp 30% der Bundesbürger Cannabis entweder anbauen oder es vor haben anzubauen?

Hier die repräsentative Umfrage:

https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/33-aktuelles/24246-cannabis-legalisierung-28-prozent-der-deutschen-wollen-selbstversorger-werden#google_vignette

Möchten sie diese Menschen wieder kriminalisieren oder wie kann mann ihre Aussagen verstehen. Ich bin 61 jahre alt und kann nicht verstehen, dass mit Blick auf Jugendliche ich am Ende kriminell sein soll weil ich Cannabis konsumiere.

Und warum zählt man im Gegenzug nicht als Krimineller wenn man Kindern ab 14 jahren mit Erziehungsberechtigten harten Alkohol zu trinken gibt?

mfg Ralf B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

An der Entkriminalisierung von Konsumenten im Rahmen der Cannabisgesetzgebung habe ich zu keinem Zeitpunkt Kritik geübt. Diese richtet sich gegen die schwer zu kontrollierenden Regeln zum Konsum im öffentlichen Raum, die Umsetzung der Distribution von Cannabis, die Regeln zum Eigenanbau und die unzureichenden Präventionsmittel. Die ursprünglich angedachte Abgabe durch staatliche Stellen wäre aus meiner Sicht zu präferieren gewesen, verstößt aber gegen EU-Recht. Anstatt an dieser Stelle anzusetzen, wurde ein, meiner Meinung nach, schlechter Kompromiss verabschiedet.

Bezüglich Ihres Einwurfs zum Alkohol weise ich darauf hin, dass ich mich seit langer Zeit parlamentarisch sowohl in Bezug auf Zugang als auch Werbung für einen besseren Kinder- und Jugendschutz bei dieser Thematik einsetze.

Mit freundlichen Grüßen

Nezahat Baradari, MdB

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