Schönen Guten Tag Frau Baradari, Meine Schwester ist 14 Jahre alt und bekommt über TikTok werbung für Alkoholische Getränke angezeigt. Ist das erlaubt? Was macht die Politik dagegen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass solche Arten von Werbung in den sozialen Medien und auf Plattformen wie TikTok tatsächlich erlaubt sind.
Alkoholwerbung unterliegt gewissen Einschränkungen. So darf sie sich etwa nicht explizit an Kinder und Jugendliche richten: „Werbung für alkoholische Getränke darf sich weder an Kinder oder Jugendliche richten noch durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen oder diese beim Alkoholgenuss darstellen.“ (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), § 6 Abs. 5). Das bedeutet aber nicht, dass ausgeschlossen sein muss, dass Kinder und Jugendliche eine Werbung für alkoholische Getränke zu Gesicht bekommen. Die Plattform TikTok wird auch von Erwachsenen Menschen genutzt, für die Werbung geschaltet werden kann. Es hängt vom Einzelfall ab: Werbung, die über TikTok-Kanäle geschaltet wird, deren Content sich explizit an Kinder und Jugendliche richtet, wäre mit großer Wahrscheinlichkeit im Widerspruch zum JMStV. Der Deutsche Werberat hat Verhaltensregeln für Werbung für alkoholhaltige Getränke veröffentlicht: https://werberat.de/wp-content/uploads/2023/06/dwr_flyer_alkoholregeln_2019.pdf
Der aktuelle Zustand ist meiner Meinung nach unbefriedigend. Ich setze mich deshalb parlamentarisch sowohl in Bezug auf Zugang als auch Werbung für einen besseren Kinder- und Jugendschutz beim Thema Alkohol ein.
Ich selbst würde sogar ein generelles Werbeverbot für Alkohol begrüßen. Ein Gutachten des Deutschen Bundestags kam 2021 aber zu dem Ergebnis, dass ein vollständiges Verbot von Alkoholwerbung verfassungsrechtlich nicht zulässig wäre, sondern gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstoßen würde: https://www.bundestag.de/resource/blob/840012/d518ec24e66f2ece527ff92fb10c85ff/WD-10-002-21-pdf-data.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari, MdB