Als Gesetzgeber haben wir einen Schutzauftrag für die Bürgerinnen und Bürger, der mit den individuellen Freiheitsrechten des Einzelnen abgewogen werden muss.
Die von Ihnen zitierte Stellungnahme habe ich zur Kenntnis genommen. Sie ist aber bei weitem nicht die einzige Stellungnahme aus der Wissenschaft. Die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und viele relevante medizinische Fachverbände haben sich in Stellungnahmen klar gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.
Art. 38 GG lautet seit seiner letzten Änderung vom 31. Juli 1970 wie folgt:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Auf der anderen Seite steht die vollständige Legalisierung, die ich im vorliegenden Gesetzentwurf im Hinblick auf den Gesundheits- und Jugendschutz für unverantwortlich halte.
Nein, es werden auch Berufsqualifikationen ohne akademischen Grad zur Erlangung des Status als Fachkraft (im Sinne des Gesetzes) anerkannt. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an.
Demokratie lebt vom Diskurs. Daher finde ich es zunächst einmal positiv, wenn politische Entscheidungen und Prozesse in der Öffentlichkeit aktiv und kontrovers diskutiert werden