Woher beziehen Sie ihre veröffentlichungspflichtigen Nebeneinkünfte über den Betrag von 1.350.165 Euro?
Ich hoffe, sie teilen meine Meinung zum Thema Transparenz bei der Vertrauensbildung von Mandatsträgern.
Grüße
Ralf N.
Sehr geehrter Herr N.,
Bei der von Ihnen genannten Zahl handelt es sich nicht um Einkünfte, sondern um die über die mehr als drei Jahre seit Beginn der Wahlperiode addierten Umsätze meiner Praxis als niedergelassene Kinder- und Jugendärztin. Sämtliche laufende Kosten wie Personalgehälter, Miete, Labor- und Materialkosten sowie Kredittilgungen und Versicherungen etc. sind hiervon zu bezahlen. Die tatsächlichen Einkünfte, die ich mit meinen Nebentätigkeiten im laufenden Jahr erzielt habe, sind entsprechend bedeutend geringer.
Ich habe seit Antritt meines Mandats einen leitenden Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in meiner Praxis eingestellt, der sich zusammen mit einem anderen Arzt und weiteren vier Personen um den Praxisbetrieb kümmert. Hieraus resultieren die Umsätze.
Ob ich Ihre Meinung zum Thema Transparenz bei den Nebeneinkünfte von Mandatsträgern teile, kann ich Ihnen nicht beantworten, weil Sie diese in Ihrer Frage nicht im Detail ausführen. Ich befürworte allerdings die derzeitigenTransparenzregelungen des Deutschen Bundestages. Diese kamen maßgeblich auf Betreiben meiner Fraktion zustande und sind diebisher transparenteste Regelung, die es in der deutschen Parlamentsgeschichte je gab.
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari MdB