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Nezahat Baradari
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Frage von Thorsten H. •

Anschlussfrage: Warum ist das quartalsweise Vorlegen der Gesundheitskarte weiterhin Pflicht?

Hallo Frau Baradari,

ich möchte im Anschluss an Ihre Antwort auf die Frage "Wieso bleibt das quartalsweise einscannen der Gesundheitskarte trotz E-Rezept Pflicht?" vom 24.04.'24 nochmal tiefer nachfragen. Ich empfand die Antwort leider nicht den Kern treffend. Ich selbst benötige immer wieder meine Medikamente, je nach Phase mal häufiger mal weniger oft. Es ist für mich immer wieder nervenaufreibend, meine Karte vorlegen zu müssen und bei der Apotheke ständig nachzufragen, ob das denn nun da ist. Ich habe dazu auch meine Krankenkasse befragt, die selbst sehr viel Unmut geäußert hat. Wenn es doch so viel Einigkeit gibt, und alle Daten digital vorliegen und geprüft werden können, wozu soll das gut sein? Immerhin kann ich meinen Perso auch digital aus der Ferne verwenden und die E-Rezept-App verfügt bereits über die Lesefunktion für Gesundheitskarten. Wenn eine Bestätigung notwendig ist, warum nicht einfach in der App die Karte dranhalten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

 

vielen Dank für Ihre Rückfrage. Ihr Anliegen, das quartalsweise Vorlegen der Gesundheitskarte zu vermeiden, ist absolut verständlich, besonders wenn es um regelmäßig benötigte Medikamente geht und der Aufwand spürbar ist.

 

Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die erklären, warum viele Hausärzte auf das Einlesen der Gesundheitskarte bestehen. Erstens trägt der Hausarzt die medizinische Verantwortung für die Verschreibung der Medikamente. Das bedeutet, dass er regelmäßig überprüfen muss, ob die aktuelle Dosierung weiterhin angemessen ist oder angepasst werden sollte, um Nebenwirkungen oder Veränderungen in der Wirksamkeit zu vermeiden.

 

Zweitens spielt auch die Vergütung des Arztes und sein Medikamentenbudget eine Rolle. Die Abrechnung und die Höhe des Budgets für verschriebene Medikamente orientieren sich an den durchgezogenen Gesundheitskarten pro Quartal. Je weniger Karten, desto geringer das Budget, was für den Arzt das Risiko eines finanziellen Regresses erhöht.

 

Auch wenn das E-Rezept schon einiges ermöglicht, ist das quartalsweise Einlesen für viele Ärzte weiterhin notwendig, um die Organisation der medizinischen Versorgung und die Budgetierung zu gewährleisten, vor allem aber um sicherzustellen, dass ihrer Verantwortung gegenüber ihren Patientinnen und Patienten gerecht werden. Die Entscheidung liegt letztendlich im Ermessen des Hausarztes, da es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient handelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Nezahat Baradari

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