(...) vielen Dank für Ihre Frage. In meinen weiteren Antworten zu diesem Thema habe ich bereits dargelegt, dass aus meiner Sicht eine vernünftige Diskussion erst dann möglich ist, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, der zwischen den einzelnen Ressorts abgestimmt ist, vom Kabinett beschlossen wurde und dem Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) auf offiziellem Weg zugeleitet wurde. (...)
(...) Der Gesetzentwurf zum Kulturgutschutzgesetz ist derzeit in der Ressortabstimmung. Dass Gesetzentwürfe in dieser Phase regelmäßig Änderungen erfahren, ist nicht nur eine theoretische Möglichkeit, sondern die Regel des politischen Verfahrens. (...)
(...) Das Ziel des Kulturgutschutzgesetzes ist es jedenfalls nicht, „unbelebte Gegenstände“ gegen „lebende Wesen“ auszuspielen oder grundlegende Bürgerrechte in Zweifel zu ziehen. Ich bin mir sicher, dass wir nach Vorlage des ressortabgestimmten Gesetzentwurfes (geplant für den Herbst 2015) eine Versachlichung der Debatte erleben werden, die der dringend gebotenen Novellierung des Kulturgutschutzes in unserem Land insgesamt gut tun wird. (...)
(...) Ich verweise dabei auf meine Antwort auf Ihre vorhergehende Frage. Mit der Veröffentlichung ist im Anschluss an die Weiterleitung des Gesetzentwurfes an den Gesetzgeber (Bundestag/Bundesrat) zu rechnen. Dies soll sobald wie möglich geschehen. (...)
(...) Ich darf Sie freundlich auf meine Antwort auf die Frage von Jürgen Schmidt vom 25.07.2015 verweisen. Eine Diskussion über mögliche Auswirkungen des Gesetzentwurfes macht aus meiner Sicht erst dann Sinn, wenn ein autorisierter Entwurf vorliegt, der von der Bundesregierung per Kabinettsbeschluss gebilligt wurde. (...)
(...) Vielen Dank für Ihre Frage. Der Entwurf zum Kulturgutschutzgesetz befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ein finaler und autorisierter Text der Bundesregierung liegt noch nicht vor. (...)