Frage an Monika Grütters von Dr. Christoph K. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Prof. Grütters.
Auf Grund meiner Recherche bin ich auf die Stellungnahme der DGUV vom 07.10.2015 gestoßen ( http://www.dguf.de/ ).
In der Publikation findet sich folgende Aussage:
„Insbesondere § 32 "Unrechtmäßige Einfuhr von Kulturgut" und § 42 "Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen" lesen sich bei etwas Fantasie wie eine Gebrauchsanweisung zum Import von illegalen Kulturgütern. Mit gezielten, schwer gegenteilig nachweisbaren Falschangaben ließen sich illegale Stücke legalisieren.“
Wie stehen Sie dazu? Ich habe ein Problem damit pauschal kriminalisiert zu werden.
Auch Folgendes stößt auf mein Interesse:
„Tatsächlich sind Kulturgüter – auch kommerziell geringwertige Stücke – wertvolle Objekte mit potenziell hoher historischer Aussagekraft. Daher ist jede Orientierung etwa von Bemessungsgrenzen und Sorgfaltspflichten am Handelswert der Objekte ein grundlegender Fehler.“
Von Teilen der professionellen Archäologie wird der Sammlerschaft und dem Handel unmoralisches Handeln in Form von Habgier und Profitstreben vorgeworfen. Ich bin Sammler und promovierter Naturwissenschaftler. Ich führe in meiner Freizeit mein eigenes Forschungsprojekt über moderne Münzen durch & hoffe es publizieren zu können.
Leider sind wir meines Erachtens von der angestrebten Versachlichung meilenweit entfernt, die Atmosphäre ist vergiftet. Die scharfe und von Argwohn begleitete Debatte wird am Ende wohl nur Verlierer kennen, was neben Sammlern, gewerblichem Handel auch die Archäologie betreffen wird.
Wenn den Sammlern und Händlern Partikularinteresse vorgeworfen wird, ist dies nicht zu negieren. Allerdings muß beachtet werden, dass auch Letztere ein solches Interesse haben. Auch wenn Archäologen das materielle Eigentum von Kulturgütern ablehnen, so sind diese selbst sehr stark an dem geistigen Eigentum derselben interessiert. Ich möchte nicht zum passiven Konsumenten ihrer Schriften degradiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Kyritsis
Sehr geehrter Herr Dr. Kyritsis,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10.10.2015. Der Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Zu diesem Zeitpunkt ist es für Verbände, Vereine und alle weiteren interessierten Akteure möglich, Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf in die Beratungen einzubringen. Auch Ihre Positionierung zur Stellungnahme der DGUF werde ich gerne weiterleiten, damit sie in den derzeit laufenden Abstimmungsprozess eingebracht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters